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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen cascade-oryx, Grüner Weg 42, 60487 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Umwelt und Ökologie.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht.

(3) Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Zuarbeit des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei längerfristigen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

(4) Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften.

(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung, schriftlich zu rügen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen.

(2) Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026

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